aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken bis voraussichtlich zum 30. November 2020 untersagt. Auch danach kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen. Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie hier: https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus/uebersicht-zu-behoerdlichen-massnahmen.html. Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.
Bis bald und bleiben Sie gesund!
Hinweise zur An- und Abreise
Unsere Ferienwohnungen stehen Ihnen am Tag der Anreise ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Anreisen können Sie selbstverständlich schon früher. Sie können sich in unserem Wintergarten oder im Garten bei einem Getränk oder einer Tasse Kaffee erfrischen.
Am Tag der Abreise räumen Sie die Ferienwohnung bitte bis 10.00 Uhr.
Hinweise zur Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt bitte bei Anreise oder bei Abreise in BAR.
Hinweise zu Buchung und Stornierung
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Pensionsbetrag zu zahlen, unabhängig, wann die Buchung bzw. Stornierung erfolgt ist.
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
Bei den Pauschalangeboten behalten wir uns die Vergabe der Wohnungstypen vor. Vergabe erfolgt ausschließlich nach Verfügbarkeit.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Aufenthalts aus wichtigen Gründen wie z.B. Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit Ihre finanziellen Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung!